Ausgenommen hiervon sind z.B. Fahrten für eigene betriebliche Zwecke im Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Für weiterführende Informationen besuchen Sie das VDO Portal my.vdo.com oder die EU-Kommissionsseite
Ab 1. Juli 2026 gelten neue Regeln für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr. Ob als Unternehmen oder Fahrer – wir helfen Ihnen, gut vorbereitet und rechtssicher in die neue Pflicht zu starten. Stellen Sie uns Ihre Fragen oder vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.